Stipendien
Cusanuswerk
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der deutschen Bischofskonferenz. Aufgabe ist die ideelle und materielle Förderung besonders begabter katholischer Studentinnen und Studenten. Das Cusanuswerk vergibt Stipendien für Grundstudium, Promotion und für verschiedene Aufbaustudiengänge. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit zum interdisziplinären Dialog. Die KHG Karlsruhe kann im Wintersemester 2022/23 keine Gutachtengespräch anbieten. Du kannst Dich aber an khg@khg-karlsruhe.de wenden und wir vermitteln Dich weiter.
Katholischer Akamdemischer Ausländer-Dienst (KAAD)
Der Katholische Akademische Ausländer-Dienst fördert internationale begabte Studierende, sie sich in Deutschland in einem Masterstudiengang oder einem Promotionsstudium befinden. Informationen über die Förderungsmöglichkeiten finden sich unter http://www.kaad.de. Beratungsgespräche führt Benedikt Lang.
Albertus Magnus- und Hildegardis-Verein (AMHV)
Einzelheiten zur Bewerbung
Formale Voraussetzungen:
- Du bist Studierender einer Hochschule im Erzbistum Freiburg und hast gute bis sehr gute Noten.
- Du befindest Dich in der Endphase des Studiums (Förderdauer max. zwölf Monate).
- Du bist katholischer, deutscher (Ausnahmen möglich) und engagierter Studierender.
- Promotionsstudien werden nicht gefördert.
Die Höhe des Stipendiums liegt zwischen 100 Euro und 400 Euro monatlich. Eine Förderung ist frühestens ab 1. Juni möglich.
Bitte melde Dich bis zum 15. Februar, wenn Du Dich für das Stipendium interessierst.
Nötige Unterlagen zur Bewerbung:
- Persönliches Bewerbungsschreiben
- Persönlicher tabellarischer Lebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin mit Foto
- Referenz/Gutachten der KHG
- Wissenschaftliches Gutachten eines Professors/einer Professorin der entsprechenden Hochschule (bei Fächerkombination: aus dem Hauptfach) – nach entsprechendem Formular (Formular wird über die KHG versandt)
- Tabellarischer Studienverlauf/Zeugnisse/Leistungsnachweise des Kandidaten/der Kandidatin (Abiturzeugnis, Vordiplom, Zwischenprüfung, benotete Seminarscheine, insbesondere Hauptseminarscheine) – auch aus dem aktuellen Wintersemester
Über die Stipendienvergabe entscheidet der Stiftungsvorstand.